Sachverständige Barbara Frey

Herzlich willkommen auf der Homepage von Barbara Frey,
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Dresden. Von der IHK Dresden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Sachverständige Barbara Frey

Jede Entscheidung braucht eine fundierte Basis: Wenn Sie für Ihre Immobilie eine kompetente und transparente Immobilienbewertung benötigen, brauchen Sie eine Sachverständige mit einer soliden Qualifikation und kontinuierlicher Weiterbildung.

Immobilienbewertung ist Vertrauenssache. Durch meine Aus- und Weiterbildung sichere ich Ihnen einen Standard, der für Ihre Investition oder Finanzierung ein solides Fundament schafft.

Das Sachverständigenbüro Barbara Frey beschäftigt sich mit der Bewertung von Immobilien schwerpunktmäßig in der Region Sachsen. In meinem Büro berate ich Sie gerne im Bereich der Immobilienbewertung Dresden.

Durch meine HypZert - Zertifizierung habe ich mich für die Erstellung von Beleihungswertgutachten qualifiziert.



Immobilienbewertung Dresden

Jede Entscheidung braucht eine fundierte Basis: Wenn Sie für Ihre Immobilie eine kompetente und transparente Immobilienbewertung benötigen, brauchen Sie eine Sachverständige mit einer soliden Qualifikation und kontinuierlicher Weiterbildung.

Immobilienbewertung ist Vertrauenssache. Durch meine Aus- und Weiterbildung sichere ich Ihnen einen Standard, der für Ihre Investition oder Finanzierung ein solides Fundament schafft.

Das Sachverständigenbüro Barbara Frey beschäftigt sich mit der Bewertung von Immobilien schwerpunktmäßig in der Region Sachsen. In meinem Büro berate ich Sie gerne im Bereich der Immobilienbewertung Dresden.

Durch meine HypZert - Zertifizierung habe ich mich für die Erstellung von Beleihungswertgutachten qualifiziert.



Übersicht - Immobilienbewertung Dresden

  • Für kompetente und transparente Immobilienbewertung: eine Sachverständige mit einer soliden Qualifikation.
  • Immobilienbewertung ist Vertrauenssache: Bestmöglich ausgebildet für Ihre Investition oder Finanzierung.
  • Erstellung von Beleihungswertgutachten durch HypZert-Zertifizierung.  
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Leistungen

 Ich erstelle für Sie: Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

Als Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Vermögensauseinandersetzungen.

Zur Einschätzung Ihres Portfolio-Ratings.


Als Entscheidungsgrundlage für den Immobilienkauf oder -verkauf für Portfolio-Ratings.

Zur Vorlage beim Finanzamt (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer).



Wenn Sie darüber nachdenken, Immobilien zu mieten oder zu pachten.



Als Verhandlungsgrundlage für allgemeine Immobilientransaktionen.



ZUR PERSON



  • Studium der Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Betriebswirt FH) mit Vertiefung Immobilienwirtschaft und Bankwirtschaftslehre an der FH Nürtingen.
  • seit 1995 eigenes Sachverständigenbüro in Dresden
  • seit 2000 von der IHK Dresden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Immobiliengutachterin HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F) -
  • Mitglied im Landesverband Sachsen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Recognised European Valuer, REV-D/vdp-VÖB-HypZert/2016/153
  • Mitglied im Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Dresden

ZUR PERSON


  • Studium der Betriebswirtschaftslehre (Dipl.-Betriebswirt FH) mit Vertiefung Immobilienwirtschaft und Bankwirtschaftslehre an der FH Nürtingen.
  • seit 1995 eigenes Sachverständigenbüro in Dresden
  • seit 2000 von der IHK Dresden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Immobiliengutachterin HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F) -
  • Mitglied im Landesverband Sachsen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Recognised European Valuer, REV-D/vdp-VÖB-HypZert/2016/153
  • Mitglied im Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Dresden

PHILOSOPHIE

Der ö.b.u.v Sachverständige.

Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gebunden, seine Sachverständigentätigkeit jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.

Die rechtlich geschützte Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" (ö.b.u.v. SV) darf nur führen, wer in einem Überprüfungsverfahren seine persönliche Eignung sowie seine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Bestellung nachgewiesen hat. Er ist durch seinen Eid verpflichtet, seine Aufgaben als Gutachter gewissenhaft, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei zu erfüllen. Er unterliegt dabei einer strafbewehrten Schweigepflicht.

Der Gesetzgeber hat ihm daher auch eine hervorgehobene Stellung eingeräumt.

Die ö.b.u.v. SV unterliegen einer Regelüberwachung durch die IHK´s in dem Sinne, dass sie die Erfüllung ihrer Forbildungspflichten und den Erfahrungsaustausch nachweisen und zur Auskunftserteilung gegenüber der bestellenden Körperschaft verpflichtet sind.

Sie sehen - bei der Wahl eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Immobilienbewertung sind Sie auf der sicheren Seite.

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Von der IHK Dresden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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HONORAR

Privatgutachten

Bis August 2009 musste sich das Honorar für eine Verkehrswertermittlung an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) orientieren.
Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 17.08.2009 ist die Honorartabelle für Verkehrswertgutachten nun nicht mehr in der HOAI enthalten. Honorare für die Gutachtenerstellung können frei vereinbart werden. Die folgende Honorarrichtlinie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen. Die Honorarrichtlinie des BVS ist eine unverbindliche Empfehlung, nach der Honorare vereinbart werden können. Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.

Referenzen

  • Amtsgericht Dresden
  • Landgericht Dresden
  • Oberlandesgericht Dresden
  • Amtsgericht Nürnberg
  • Amtsgericht Berlin - Köpenick
  • Amtsgericht Berlin - Charlottenburg
  • Deutsche Bank
  • Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg
  • DVB Dresdner Verkehrsbetriebe AG
  • Oberlandesgericht Dresden
  • Landeshauptstadt Dresden
  • DIA Consulting AG Freiburg
  • Hypovereinsbank
  • sowie private Auftraggeber

Kontakt

Nürnberger Straße 45, 01187 Dresden

0351/47 257 10

0351/47 192 20

barbara.frey@grundstuecksbewertung-frey.de

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